Neu an den EFS: Sozialpädagogische Assistenz in Teilzeit

Vergütete Praxisstellen. Jetzt bewerben!

Fachkräftemangel allerorten. Das gilt auch für deutsche Krippen, Kitas und andere Einrichtungen, denen bis 2030 mehr als 230.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen sollen – ein Berufsfeld mit Zukunft. In unseren Informationsveranstaltungen können sich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, Quereinsteiger und andre Interessierte an den Evangelischen Fachschulen Osnabrück (EFS) über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten und Einsatzfelder als SozialassistentIn, ErzieherIn und HeilpädagogIn informieren. Mit dabei eine neue Ausbildungsform: Die EFS bieten die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin beziehungsweise zum Sozialpädagogischen Assistenten (Klasse II) in Teilzeitform. Diese Ausbildung dauert 1,5 Jahre. Das Besondere: Schülerinnen und Schüler profitieren von vergüteten Praxisstellen. Anmeldungen sind ab sofort möglich. 

Schulleiterin Tanja Krone-Strube kommentiert: „Die neue Ausbildungsform Sozialpädagogische Assistenz in Teilzeit ermöglicht eine qualifizierte Ausbildung an den EFS am Abend in Kombination mit Praxiszeit am Tag. Einrichtungen können die Praxisstellen über das niedersächsische Kita-Gesetz finanzieren und die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Der Beginn der Ausbildung im Februar anstatt im August ermöglicht bei Abschluss im Sommer den direkten Anschluss in die ErzieherInnen-Ausbildung. Wir freuen uns, dass wir dem Fachkräftemangel mit dieser neuen Option wieder ein Stück entgegenwirken können.“ 

Neue BFS2-Klasse: Beruf und Ausbildung miteinander vereinen

Der Zeitaufwand in der neuen Ausbildungsform beträgt 12 Unterrichtsstunden pro Woche montags und mittwochs von 16.30 bis 21.30 Uhr.

Hinzukommen 13 Samstage mit jeweils 8 Unterrichtsstunden von 7.45 bis 14.45 Uhr, zwei Samstage mit jeweils fünf Unterrichtsstunden (7.45 bis 12 Uhr) und ein Samstag mit sechs Unterrichtsstunden (7.45 bis 12.45 Uhr).

Zudem gibt es drei Blockwochen mit jeweils 40 Unterrichtsstunden über 1,5 Jahre verteilt.      

Die Gesamtstundenzahl für den Unterricht im Bildungsgang beträgt 960 Unterrichtsstunden.      

Ein weiterer Punkt ist die praktische Ausbildung mit 600 Stunden in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder. Vergütete Praxisstellen nach § 30 NKitaG sind über verschiedene Träger möglich.

Zugangsvoraussetzungen Quereinstieg BFS 2 in 1,5 Jahren:

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger + Realschulabschluss
  • Realschulabschluss + Berufsausbildung oder Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung
  • Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung
  • Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
  • Anrechnungsmöglichkeiten von einschlägigen Praxiszeiten erbracht im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes.

Die EFS bieten die Ausbildung Sozialpädagogische Assistenz und ErzieherIn seit vielen Jahren in Voll- und Teilzeit an, sodass sowohl vormittags als auch an zwei bis drei Abenden in der Woche neben dem Beruf ein Abschluss im sozialpädagogischen Bereich erreicht werden kann. Heilpädagogik ist eine Teilzeitausbildung.

Welche Optionen es gibt und wie die Ausbildung aussieht, darüber informieren die EFS in regelmäßigen Informationsveranstaltungen. Diese Veranstaltungen richten sich sowohl an Schülerinnen und Schüler, die noch überlegen, welchen Beruf sie wählen sollen. Angesprochen sind aber auch Interessierte, die einen Berufswechsel anvisieren oder nach Eltern- und Familienzeit neu durchstarten möchten. Interessierte jeden Alters und jeder Kultur sind an den EFS herzlich willkommen. Eine enge Verknüpfung von Praxis und Theorie, neuen und traditionellen Themen und Aspekten spielen in Unterricht und Praxis eine wichtige Rolle. 

Weitere Informationen über das Schulbüro (Telefon: 0541 95 10 10 und E-Mail info@efs-os.de)


Quereinstieg

Quereinsteiger*innen sind ebenfalls herzlich an den EFS willkommen .

Die Ausbildung wird in zwei Vollzeitformaten und einem Teilzeitformat angeboten:

  1. Berufsfachschule Klasse 2 mit Abendunterricht (Einsatz in der Praxis durchgehend an 4 bis 5 Tagen pro Woche möglich). Dauer: 1 Jahr.
  2. Berufsfachschule Klasse 2 mit Abendunterricht (Einsatz in der Praxis durchgehend an 4 bis 5 Tagen pro Woche möglich). Dauer: 1,5 Jahre. Vergütete Praxisstelle. Entzerrte Unterrichtszeiten im Vergleich zur einjährigen Ausbildung.
  3. Berufsfachschule Klasse 2 mit Tagesunterricht (Einsatz in der Praxis an zwei Tagen pro Woche, in den Praxisblockwochen und Ferienzeiten möglich).

Unterrichtszeiten für Vollzeitklassen BFS 

  • Mo – Fr. 7.45 – 16.20 Uhr

Unterrichtszeiten BFS mit Abendunterricht (Dauer: 1 Jahr)

  • Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 16.30 bis 21.30 Uhr
  • 1 x Monat Samstag 7.45 – 14.45 Uhr
  • 4 Schulblockwochen (Mo-Fr. 7.45 – 16.20, Sa. 7.45 – 12.45) über das Schuljahr verteilt

Unterrichtszeiten BFS mit Abendunterricht (Dauer: 1,5 Jahre)

  • Montag und Mittwoch, jeweils von 16.30 bis 21.30 Uhr
  • 13 Samstage 7.45 – 14.45 Uhr, 2 Samstage (7.45 bis 12 Uhr) und 1 Samstag (7.45 bis 12.45 Uhr)
  • 3 Schulblockwochen (Mo-Fr. 7.45 – 16.20, Sa. 7.45 – 12.45) über 1,5 Jahre verteilt.
  • praktische Ausbildung vergütet nach  § 30 NKitaG
Bitte teilen Sie in der Bewerbung den Einrichtungen die bevorzugte Variante mit.

Auf www.kita-landkarte.de finden Sie über 180 Kindertageseinrichtungen im Landkreis OsnabrückEinrichtungen der Stadt Osnabrück finden Sie hier: https://erziehen-lernen.de/

Informationen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogische Assistent Klasse 2:

  • 960 Stunden Theorie
  • 600 Stunden Praxis für Quereinsteiger/-innen

Zugangsvoraussetzungen Quereinstieg:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger + Realschulabschluss
  • Realschulabschluss + Berufsausbildung
  • Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung
  • Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung
  • Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
  • weitere Einzelfallentscheidungen
  • Anrechnungsmöglichkeiten von einschlägigen Praxiszeiten erbracht im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes.