Kurzporträt Sozialpädagogik

Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung in staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistenz oder eine vergleichbare Vorbildung notwendig, sowie mindestens ein „befriedigend“ im Fach Deutsch und im berufsbezogenen Bereich.

Zugangsvoraussetzungen Teilzeitausbildung: abgeschlossene Ausbildung in staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistenz oder vergleichbare Vorbildung, sowie mindestens ein „befriedigend“ im Fach Deutsch und im berufsbezogenen Bereich.

Regelausbildungszeit

2 Jahre in Vollzeitform

3,5 Jahre in Teilzeitform 
(Unterrichtstage Mo/Mi je 16.30 – 21.30 Uhr /
1x Monat Fr 16.30 – 21.30 / 1x Monat Sa 7.45 – 15.35 Uhr/
2 Blockwochen im Jahr)

Ausbildungsbeginn

nach den Sommerferien / Teilzeit neu: auch Februar 2025

Charakteristika

Die pädagogische Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil zusammen. Die praktische Ausbildung wird in Form von Praxisphasen in Blockwochen durchgeführt und von einer Lehrkraft der Schule fachlich begleitet.

Schwerpunkte

  • Pädagogische Konzepte erstellen
  • Mit Kindern und Jugendlichen Lebenswelten strukturieren und mitgestalten
  • Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenssituationen erziehen, bilden und betreuen
  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Teamarbeit gestalten und mit Familien kooperieren
  • Bildungs- und Entwicklungsprozesse erkennen, anregen und unterstützen
  • Musisch-kreative Kompetenzen weiterentwickeln und Medien gezielt anwenden

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen Teil und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung.

Berufsfelder

Sozialpädagogische Arbeitsfelder:

  • Krippen
  • Kindertagesstätten
  • Hort- und Jugendeinrichtungen
  • in der offenen Jugendarbeit
  • im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • häufig haben sie auch Aufgaben der Anleitung und Gruppenleitung

Kosten

Die Erhebung von Schul- und Bearbeitungsgebühren entfällt für die Dauer der Übernahme des Schulgeldes seitens des Landes Niedersachsen. Es wird ein geregelter Schulbesuch vorausgesetzt.
Weitere Kosten entstehen für: Kopien, Materialien, Bücher, Exkursionen, Lebensmittel (Kochkurs), Erste-Hilfe-Kurs …

Die Ausbildung ist BAföG berechtigt (sog. Meister-BAföG).