Ausbildungsverlauf Sozialpädagogik

Die Evangelischen Fachschulen Osnabrück bieten eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher an. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre in der Vollzeitform bzw.  dreieinhalb Jahre in der Teilzeitform.

Lernbereiche

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Naturwissenschaften
  • Mathematik

Berufsbezogener Bereich – Theorie
Module:

  • Entwicklung professioneller Perspektiven
  • Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
  • Diversität und Inklusion
  • Individuelle Lebenslagen
  • Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
  • Pädagogische Arbeit mit Gruppen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

Berufsbezogener Bereich – Praxis

Praktische Ausbildung in verschiedenen regionalen sozialpädagogischen Einrichtungen: Krippe, Kindertagesstätte, Grundschule, Hort, stationäre Kinder- und Jugendarbeit, Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, etc.  unter fachlicher Begleitung einer Lehrkraft der EFS.  Insgesamt finden ca. 20 Wochen Blockpraxis in zwei Ausbildungsjahren statt.

Unterrichtsorganisation und praktische Ausbildung

Die Ausbildung zum / zur staatlich geprüften  Erzieher/ in setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil zusammen.

Unterrichtszeiten

Vollzeitform
Der Unterricht findet von montags bis freitags statt, wobei die wöchentliche Unterrichtszeit variiert. Die praktische Ausbildung wird in sozialpädagogischen Einrichtungen in Form von zwei Praxisphasen (ca. 20 Wochen in zwei Jahren) in der Region Osnabrück und Weser-Ems durchgeführt.

Arbeitsbereiche

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher arbeiten später in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wie Krippen, Kindertagesstätten, Hort- und Jugendeinrichtungen, in der offenen Jugendarbeit, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfungen für die Fachschule Sozialpädagogik bestehen aus der praktischen Prüfung, zwei schriftlichen Examen (Deutsch und berufsbezogenes Modul), einer schriftlichen Facharbeit und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Zulassungsvoraussetzungen

  • ein Abschluss als „staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in – Schwerpunkt Sozialpädagogik“
  • die Leistungen im Fach Deutsch und im berufsbezogenen Bereich müssen mindestens befriedigend sein