Zugangsvoraussetzungen – Vollzeitausbildung
eine hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen von mindesten 2 Jahren
Zugangsvoraussetzungen – Teilzeitausbildung
abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin oder anerkannter Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger, Ergotherapeutin oder Ergotherapeut mit Berufserfahrung im (heil)pädagogischen Bereich oder als Dipl.- Sozialpädagogin oder Dipl.-Sozialpädagoge (BA)
Regelausbildungszeit
- 1,5 Jahre in der Vollzeitform (wird aktuell an den EFS nicht angeboten)
- 2,5 Jahre in der Teilzeitform
Ausbildungsplätze
Die Ausbildung in der Teilzeitform wird nur bei genügend Anmeldungen eröffnet.
Ausbildungsbeginn
August (nach den Sommerferien)
Charakteristika
Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil zusammen. Die praktische Ausbildung wird in heilpädagogischen bzw. sonderpädagogischen Arbeitsfeldern durchgeführt.Die Auszubildenden erhalten eine individuelle Begleitung und Beratung.
Schwerpunkte
- Berufsidentität entwickeln
- Heilpädagogisches Handeln planen, durchführen und reflektieren
- Heilpädagogische Methoden anwenden
- Lebenswelt gestalten, beraten, begleiten und unterstützen
- Heilpädagogische Konzepte entwickeln
- Heilpädagogische Arbeit organisieren und koordinierenReligion
Abschlussprüfung
2 schriftliche Klausuren
1 praktische Prüfung
Berufsfelder
Heilpädagogische Arbeitsfelder:
- Kindertagesstätten
- vorschulische Einrichtungen mit heilpädagogischen Sonderaufgaben
- Krippen
- Frühförderung
- Sonderkindergärten
- integrativ arbeitende Kindergärten tätig
Kosten – Vollzeitausbildung
(wird zur Zeit an den EFS nicht angeboten)
Es gibt die Möglichkeit der Förderung monatlicher Unterhaltsbeiträge:
- 612 Euro für Alleinstehende ohne Kind (davon 228 Euro Zuschuss, 384 Euro Darlehen)
- 791 Euro für Alleinstehende mit einem Kind (228 Euro Zuschuss, 563 Euro Darlehen)
- 827 Euro für Verheiratete (228 Euro Zuschuss, 599 Euro Darlehen)
- 1006 Euro für Verheiratete mit einem Kind (228 Euro Zuschuss, 778 Euro Darlehen)
- 179 Euro für jedes weitere Kind
Kosten – Teilzeitausbildung
Schulgeld monatlich: 100 Euro
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Kirsten Sülzle-Temme
Telefon: 0541 951010