Sozialpädagogik

Ab Schuljahr 2019/20 entfällt die Erhebung von Schul- und Bearbeitungsgebühren für die Dauer der Übernahme des Schulgeldes seitens des Landes Niedersachsen für die Unterstufen.
Es wird ein geregelter Schulbesuch vorausgesetzt.

Zulassungsvoraussetzung

  • Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
    (Die Leistungen im Fach Deutsch und im berufsbezogenen Bereich müssen mindestens „befriedigend“ sein.)
  • Berufliches Gymnasium Sozialpädagogik und Praxisanteil
  • Pädagogischer Hochschulabschluss und Praxisanteil
  • Abschluss als Heilerziehungspfleger/-in

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Schüler nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis kennen. So gibt es viele Projekte, Blockwochen und Exkursionen, bei denen die Schüler einen Einblick in ihren späteren Berufsalltag bekommen. Die Schüler besuchen dazu beispielsweise sozialpädagogische Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krippen, Horte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Arbeitsbereiche

Mit dem Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher können Absolventen in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern aktiv sein. Dazu gehören unter anderem Krippen, Kindertagesstätten, Hort- und Jugendeinrichtungen, die offene Jugendarbeit, sowie Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung.