Sozialpädagogische Assistenz

Die Ausbildung der sozialpädagogischen Assistent*innen an den Evangelischen Fachschulen Osnabrück ist ein Einstieg in den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers.

Zulassungsvoraussetzung

  • Sek. I – Realschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Der Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr (BFS 2) ist unter einem der folgenden Kriterien möglich:
  • Abitur oder Fachhochschulreife (FHS)
  • Personen mit beruflicher Vorbildung, wie:
    • 2 oder 3jährige Ausbildung (Nachweis erfolgreiche Prüfung und Berufsabschlusszeugnis)
    • Fachschul- und Fortbildungsabschlüsse
    • Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in
  • Sek. I – Realschulabschluss und Tagespflegequalifikation und mindestens 3jährige Berufserfahrung
  • Sek. I – Realschulabschluss und Spielkreisqualifikation und mindestens 3jährige Berufserfahrung

Aktuelle Information für BewerberInnen der Quereinsteigerklasse BFS 2 (Sozialpädagogische Berufsfachschule mit Abendunterricht):

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in den Kindertagesstätten Ergänzungsstellen in Verbindung mit der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistent*in angeboten werden.
Sie können also Ihre praktische Ausbildung im Rahmen einer vergüteten (bezahlten) Tätigkeit in einer Kindertagesstätte absolvieren. Allerdings müssen Sie im Unterschied zum Praktikantenstatus auch in den Ferien – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubszeiten – ihrer Beschäftigung in der Kita nachgehen.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung Sozialassistenz teilt sich in drei Bereiche auf. Neben dem allgemeinen theoretischen Unterricht, der Fächer wie Deutsch, Englisch und Sport beinhaltet, gibt es einen theoretischen und einen praktischen berufsübergreifenden Lernbereich. Die Schüler lernen in der Theorie unter anderem die verschiedenen Berufsrollen, zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse und sozialpädagogische Beziehungsgestaltung sowie Bildungsarbeit kennen.

Daneben erweitert eine praktische Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindertagesstätten das Wissen der Auszubildenden.

Arbeitsbereiche

Sozialpädagogische Assistent*innen werden in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wie Kindertagesstätten, Krippen und Horteinrichtungen als Zweitkräfte eingesetzt.

Nach dem Abschluss der zweijährigen Sozialassistenz können die Schüler die Sozialpädagogik-Ausbildung beginnen.

Sozialpädagogik