Die EFS bieten die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin beziehungsweise zum Sozialpädagogischen Assistenten (Klasse II) in Teilzeitform an. Diese Ausbildung dauert 1,5 Jahre. Das Besondere: Schülerinnen und Schüler profitieren von vergüteten Praxisstellen. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Die neue Klasse startet im Februar 2026.
Die Unterrichtszeiten sind außerhalb der Schulferien:
Montag | 16:30-21:30 Uhr |
Mittwoch | 16:30-21:30 Uhr |
Freitag | 16:30-21:30 Uhr |
Samstag: 7:45-14:45 Uhr |
Des Weiteren gibt es drei Blockwochen im Schuljahr, in denen der Unterricht von Montag bis Freitag von 7:45-16:20 Uhr und samstags von 7:45-12:45 Uhr stattfindet.
Diese Ausbildung ermöglicht einen Quereinstieg für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung, etwa Kinderpflegerinnen, Tagespflegekräfte oder Drittkräfte in Gruppen. Mögliche Praxisorte sind Krippe, Kita oder Hort. Dort finden Besuche von praxisbegleitenden Lehrkräften sowie die abschließende praktische Prüfung statt.
Schulleiterin Tanja Krone-Strube kommentiert: „Die Ausbildungsform Sozialpädagogische Assistenz in Teilzeit ermöglicht eine qualifizierte Ausbildung an den EFS am Abend in Kombination mit Praxiszeit am Tag. Einrichtungen können die Praxisstellen über das niedersächsische Kita-Gesetz finanzieren und die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Der Beginn der Ausbildung im Februar anstatt im August ermöglicht bei Abschluss im Sommer den direkten Anschluss in die ErzieherInnen-Ausbildung. Wir freuen uns, dass wir dem Fachkräftemangel mit dieser neuen Option wieder ein Stück entgegenwirken können.“
Beruf und Ausbildung miteinander vereinen
Die Gesamtstundenzahl für den Unterricht im Bildungsgang beträgt 960 Unterrichtsstunden.
Ein weiterer Punkt ist die praktische Ausbildung mit 600 Stunden in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder. Vergütete Praxisstellen nach § 30 NKitaG sind über verschiedene Träger möglich.
Zugangsvoraussetzungen Quereinstieg BFS 2 in 1,5 Jahren:
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger + Realschulabschluss
- Realschulabschluss + Berufsausbildung oder Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung
- Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung
- Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
- Anrechnungsmöglichkeiten von einschlägigen Praxiszeiten erbracht im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes.
In der Praxiseinrichtung wird ein/e PraxisanleiterIn mit sozialpädagogischer Ausbildung (ErzieherIn/SozialpädagogIn) benötigt. Die praktische Ausbildung kann nicht an zwei verschiedenen Orten stattfinden.
Die Rahmenbedingungen für die Blockwochen müssen mit dem Arbeitgeber
abgesprochen werden. Es gibt sehr unterschiedliche Regelungen zur Handhabung dieser Blockwochen. Möglich sind die Anerkennung als Bildungsurlaub, eine Freistellung, Urlaub, Abbau von Überstunden etc.
Die Ausbildung am Abend kann folgende Vorteile bieten:
- Lernen in enger Verzahnung von Theorie und Praxis
- eine besondere Qualifizierung durch die sehr praxisbezogene Ausbildung
- gute Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung
Die Inhalte der Ausbildung sowie die Prüfungsanforderungen sind identisch mit denen der Tagesausbildung. Weitere Infos dazu unter Ausbildungsverlauf Sozialpädagogische Assistenz.