Vergütete Praxisstellen. Jetzt bewerben!
Fachkräftemangel allerorten. Das gilt auch für deutsche Krippen, Kitas und andere Einrichtungen, denen bis 2030 mehr als 230.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen sollen – ein Berufsfeld mit Zukunft. An den Evangelischen Fachschulen Osnabrück (EFS) könnt Ihr eine Ausbildung als SozialassistentIn, ErzieherIn und HeilpädagogIn absolvieren. Die EFS bieten die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin beziehungsweise zum Sozialpädagogischen Assistenten (Klasse II) auch in Teilzeitform. Die neue Klasse beginnt am 4. Februar 2026. Diese Ausbildung dauert 1,5 Jahre. Das Besondere: Schülerinnen und Schüler profitieren von vergüteten Praxisstellen. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Schulleiterin Tanja Krone-Strube kommentiert: „Die neue Ausbildungsform Sozialpädagogische Assistenz in Teilzeit ermöglicht eine qualifizierte Ausbildung an den EFS am Abend in Kombination mit Praxiszeit am Tag. Einrichtungen können die Praxisstellen über das niedersächsische Kita-Gesetz finanzieren und die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Der Beginn der Ausbildung im Februar anstatt im August ermöglicht bei Abschluss im Sommer den direkten Anschluss in die ErzieherInnen-Ausbildung. Wir freuen uns, dass wir dem Fachkräftemangel mit dieser neuen Option wieder ein Stück entgegenwirken können.“
Beruf und Ausbildung miteinander vereinen
Der Zeitaufwand in der neuen Ausbildungsform beträgt 12 Unterrichtsstunden pro Woche montags und mittwochs von 16.30 bis 21.30 Uhr.
Hinzukommen 13 Samstage mit jeweils 8 Unterrichtsstunden von 7.45 bis 14.45 Uhr, zwei Samstage mit jeweils fünf Unterrichtsstunden (7.45 bis 12 Uhr) und ein Samstag mit sechs Unterrichtsstunden (7.45 bis 12.45 Uhr).
Zudem gibt es drei Blockwochen mit jeweils 40 Unterrichtsstunden über 1,5 Jahre verteilt.
Die Gesamtstundenzahl für den Unterricht im Bildungsgang beträgt 960 Unterrichtsstunden.
Ein weiterer Punkt ist die praktische Ausbildung mit 600 Stunden in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder. Vergütete Praxisstellen nach § 30 NKitaG sind über verschiedene Träger möglich.
Zugangsvoraussetzungen Quereinstieg BFS 2 in 1,5 Jahren:
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger + Realschulabschluss
- Realschulabschluss + Berufsausbildung oder Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung
- Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung
- Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
- Anrechnungsmöglichkeiten von einschlägigen Praxiszeiten erbracht im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes.
Weitere Informationen über das Schulbüro (Telefon: 0541 95 10 10 und E-Mail info@efs-os.de)
























